Mit der verbindlichen Buchung einer Unterrichtseinheit akzeptiert der Reitschüler diese AGBs. Diese Vereinbarungen gelten zwischen Anna Heise, im Nachfolgenden Trainerin genannt, und dem Auftraggeber einer Unterrichtseinheit, im Nachfolgenden Reitschüler genannt, im Fall von Minderjährigkeit des Reitschülers des Erziehungsberechtigten.
Die Buchung einer Unterrichtseinheit ist hierbei als verbindlich anzusehen, wenn der Termin von der Trainerin bestätigt wurde.
Der Preis für die Unterrichtseinheit beträgt 60 €. Je nach Entfernung von 30966 Hemmingen werden zuzüglich (anteilig) Anfahrtskosten erhoben. Der Betrag ist vor Ort in bar oder per PayPal am selben Kalendertag zu entrichten.
Die Trainerin verpflichtet sich, zu der vereinbarten Zeit mobil am Stall des Reitschülers die vereinbarte Leistung zu erbringen. Da Pferde und Reiter verschiedene Voraussetzungen mitbringen, unterschiedlich schnell lernen und das Training von individuellen Faktoren abhängig ist, besteht kein Anspruch auf das Erzielen von festgelegten Ergebnissen der Ausbildung in einer bestimmten Zeit.
Die Unterrichtseinheit dauert inklusive eventueller Vor- und Nachgespräche zwischen 50 und 60 Minuten. Die Trainerin setzt voraus, dass Pferd und Reiter zur vereinbarten Zeit für die jeweiligen Unterrichtsinhalte entsprechend vorbereitet sind. Weitere Vorbereitungszeit kann nicht an die Unterrichtseinheit angehängt werden.
Zum ersten Termin wird eine kurze Exterieurbeurteilung sowie eine Ganganalyse durchgeführt, um Trainingsinhalte präzise bestimmen zu können. Hierfür bitte das Pferd mit Stallhalfter oder Kappzaum an der Hand/Longe vorstellen. Die Zeit für diese Kurzeinschätzung gehört zur ersten Unterrichtseinheit und wird ebenfalls nicht angehängt.
Falls sich die Trainerin trotz sorgfältiger Streckenplanung durch unvorhersehbare Umstände (Stau, Sperrungen usw.) verspätet, wird der Reitschüler alsbald möglich telefonisch benachrichtigt.
Die Länge der Unterrichtseinheit richtet sich nach individuellen Gegebenheiten wie z.B. der Konzentrationsfähigkeit und der körperlichen Kondition von Pferd und Reiter. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Erfüllung einer ganzen Zeitstunde. In der Arbeitszeit sind auch Erläuterungen zu individuellen Hausaufgabenübungen inbegriffen, welche zur Erzielung von Trainingsfortschritten regelmäßig und sorgfältig durchgeführt werden sollten.
Der Reitschüler ist während der Unterrichtseinheit durch die betriebliche Haftpflichtversicherung der Trainerin versichert. Ebenso sind eventuelle Schäden an Berittpferden von derselbigen abgedeckt, sollte es sich nachweisen lassen, dass diese durch den Beritt der Trainerin verursacht worden sind. Trotz dessen empfiehlt die Trainerin allen Schülern den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, sowie das Tragen eines Reithelms (bei Minderjährigen Pflicht) und festen Schuhwerks.
Gebuchte Unterrichtseinheiten sollten nur im Notfall und mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei zu spät abgesagten Terminen, welche nicht anderweitig vergeben werden können, behält sich die Trainerin das Recht vor, die Hälfte des Preises für eine Unterrichtseinheit als Ausfallgebühr zu erheben.
Wetterbedingte Absagen von Seiten der Trainerin sind Ausnahmen und beziehen sich ausschließlich auf Extremwetterlagen wie Gewitter, Sturm oder extreme Hitze. Bei anhaltenden Regenfällen bitte im Vorfeld die Nutzbarkeit von Reitplätzen prüfen und die Bodenverhältnisse einschätzen.